Jamaika klagt erfolgreich gegen Produktpiraterie

(18.11.17) Was für ein Rückschlag so kurz vor Schluss! Selbst wenn CDU, FDP und Grüne die bayerische Jodeltruppe bis Sonntag doch noch auf Koalitionskurs trimmen, darf die Viererbande kein Jamaika-Bündnis schmieden. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)* hat am Samstag in einer Eilentscheidung einer Markenrechtsklage der Regierung von Jamaika stattgegeben. Dazu vier schnelle Fragen an Erwin D. Drüggelte vom Institut für Karibikstudien an der Kai-Pirinnja-Volkshochschule in Bad Süppelte.

 

Jamaika klagt gegen die Berliner Produktpiraten – Warum gönnt uns ausgerechnet die rumselige Sonneninsel no more four gut gelaunte Merkel-Jahre?

Drüggelte: Da geht es zunächst schlicht um´s Markenrecht. Jamaika hat sich am 6. August 1962 seinen Staatsnamen urheberrechtlich schützen lassen. Wenn selbst Yoko Ono erfolgreich verhindert, dass sich eine Hamburger Bar Yoko Mono nennen darf,* gibt es an Jamaika namensrechtlich absolut nichts zu schütteln und zu rühren. Angesichts der kläglichen… äh… täglichen Bilder aus Berlin hat die Regierung in Kingston schlicht Angst um ihren guten Ruf: Raute statt Rasta, Alex Dobrindt statt Bob Marley… noch Fragen!?

Klar, denn es gibt ja auch eine politische Dimension hinter der Klage. Welche?

Drüggelte: Sicher nicht zu Unrecht fürchtet Jamaika, dass es international zu Verwechslungen und Verwicklungen kommen würde. Alles was schiefgeht, schiebt Berlin bisher erfolgreich auf Brüssel. Kingston nimmt an, dass es bald heißen könnte: Jamaika ist an allem schuld, Jamaika-Klima auf dem Gefrierpunkt, Jamaika am Abgrund und so weiter. Das Tourismusministerium warnt, dass jede Koalitionskrise in Deutschland Reisewarnungen für die Insel nach sich ziehen könnte. Erste Anzeichen dafür gibt es ja bereits: Air Berlin fliegt den Flughafen Montego Bay schon seit Beginn der Jamaika-Sondierungen am 24. Okober nicht mehr an.

Was bedeutet die Eilentscheidung des Geisteigentumamtes jetzt für die Regierungsbildung in Deutschland?

Drüggelte: Das lässt sich in seiner ganzen Dramatik noch nicht absehen. Nach meinen Informationen trifft sich am Sonntag eine hochrangige Sondierungsgruppe zu einem Krisengespräch mit dem Botschafter von Jamaika. Offensichtlich versucht die Kanzlerin alles, um Schwarz-Gelb-Grün zu retten. Den Vorschlag von Kanzleramtschef Peter Altmaier, den Inselstaat der Bundesrepubklik nach Artikel 23 des Grundgesetzes als 17. Bundesland beitreten zu lassen, hat sie allerdings verworfen.

Warum?

Weil erst mal Mallorca dran ist – Witz! Nein, Bayern hat 1990 im Einigungsvertrag eine Obergrenze für Bundesländer durchgesetzt. Daraufhin wurde Artikel 23 aus dem Grundgesetz gestrichen. Staatsrechtlich gibt es aber durchaus die Möglichkeit, eines unserer 16 Bundesländer gegen den Karibikstaat auszuwechseln. Wie ich aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen höre, haben sich CDU, FDP und Grüne nach rund fünf Minuten entspannter Diskussion auf einen konkreten Vorschlag verständigt.

© Satzverstand November 2017

 

*So einen Namen kann man nicht erfinden. Das EUIPO heißt tatsächlich so und hat seinen Sitz im spanischen Alicante. Bis zum 23. März 2016 hieß die Einrichtung übrigens HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt).

*Auch das mit Yoko Ono und Yoko Mono stimmt (SPON, 17.11.17).

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