Dieselfahrverbot? Jetzt auf City-Treckering umsteigen!

(09.03.18) Millionen deutsche Dieselfahrer wissen nicht, ob sie morgen noch mit ihrem Liebling Brötchen holen fahren dürfen. Abermillionen besorgter Mütter und Väter fürchten um das Leben ihrer Kinder, weil ihnen schon übermorgen verboten werden kann, die Sprösslinge mit dem schultreppentauglichen Allrad-SUV direkt im Klassenraum auszuklinken.

Ein Land am Rande des Dieselnervenzusammenbruchs. Das muss nicht sein. Die Lösung heißt City-Treckering! Steigen Sie jetzt auf einen Trecker um. Denn Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen dürfen ohne Plakettenzinnober durch jede Umweltzone brettern.*

Satzverstand-Agrarverkehrsexperte Erwin D. Drüggelte beantwortet für Sie die wichtigsten Fragen zum City-Treckering:

Wer darf city-treckern?

Der normale PKW-Führerschein Klasse B berechtigt dazu, Zugmaschinen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen inklusive eines leichten Anhängers bis 750 Kilo zu lenken. Im Regelfall reicht ein solches Gespann locker für einen gut gelaunten Wochenendeinkauf mit der ganzen Familie bei Redi, Wedl oder Alli. Den einfachen Treckerführerschein Klasse L darf man schon mit 16 machen – eine schöne Sache für Jugendliche, die es leid sind, dass besorgte Eltern wochenends um 3 Uhr auf der Partymatte stehen, weil angeblich kein Bus mehr fährt.

Besteht die Gefahr, dass Umweltzonen oder Fahrverbote auf Trecker ausgeweitet werden?

Das Risiko liegt bei 0,01 Dobrindt. Kein Politiker und keine Politikerin mit einem letzten Funken Wiederwahlverstand legt sich gleichzeitig mit Autolobby und Bauernverband an.

Ist City-Treckering etwas Neues?

Bisher war City-Treckering eher etwas für ambitionierte Strebergärtner oder Kieferorthopäden mit Nebenerwerbsponyhof. Doch nach dem Dieselurteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird sich das schnell ändern. In München, Frankfurt, Köln, Hamburg oder Berlin sind nach Schätzungen des Allgemeinen Treckerclubs Westostwestfalen (ATCWOW) schon jeweils bis zu 3.500 Trecker unterwegs.

Bietet die Treckerindustrie überhaupt geeignete Modelle an?

Erste Landmaschinenhersteller greifen den Trend bereits auf. Beim Internationalen Treckersalon in Monte Carlo avancierte ein stylisher City-Shopping-Trecker zum Branchenstart (Bild oben). Das Modell wirkt auf den ersten Blick etwas wuchtig. Aber es orientiert sich bei Reifengröße, Cockpithöhe, Prestigefaktor sowie Sinn-Verstand-Verhältnis aus Marketingründen eben am typischen SUV-Fahrer. Mit Farb- und Interieurangeboten für den weiblichen Geschmack tut sich die Industrie noch etwas schwer.

Was kostet ein City-Trecker?

Nach oben gibt es keine Grenze. Aber ein City-Trecker light mit einfacher Einkaufstaschenaufhängung (Bild rechts) ist auch für kleine Geldbeutel erschwinglich. Außerdem gibt es für das City-Treckering EU-Zuschüsse. Und wer nach einer alten Bauernregel konsequent Heizöl statt Diesel tankt, kann über niedrige Verbrauchskosten den Anschaffungspreis schnell wieder reinholen.

Ist ein Trecker in der Stadt nicht gefährlich?

Im Gegenteil. Aus verkehrspsychologischen Tests mit Bundeswehrpanzern in Fußgänger- und Tempo-30-Zonen ist bekannt, dass beeindruckend große Fahrzeuge bei anderen Verkehrsteilnehmern für messbar mehr Aufmerksamkeit sorgen. Das City-Treckering dürfte deshalb die Zahl der Verkehrsunfälle sogar senken.

Es gibt kaum Parkplätze. Wohin mit den Treckern?

Der Bauernverband hat vorgeschlagen, Treckerfahrern das Mitbenutzen von Behindertenparkplätzen zu erlauben. Die stehen ohnehin immer leer. Der neue Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat eine wohlwollende Prüfung zugesagt.

  Mal ehrlich: Trecker verpesten ganz schön die Luft. 

Mal ebeneso ehrlich: Diesel ist eine Flüssigkeit. Haben Sie Wasser schon mal stauben sehen? Und überhaupt: Windräder sind keine Ohrenweide und der Gummiabrieb von Fahrradreifen verursacht Krebs. Wer sich unbedingt ein gutes Gewissen leisten will, der kann ja gerne Treckergemeinschaften bilden oder Trecker-Sharing nutzen.

 

*Laut Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind folgende Kraftfahrzeuge von Verkehrsverboten auch dann ausgenommen, wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet sind: mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Ursprüngliches Treckerfoto: Pressefoto Fendt

© Satzverstand März 2018

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