„Verführung Abhängiger“ oder: Die Sache mit den Krankenhausrechnungen

Eigentlich teilen sich in Deutschland Bundesländer und Krankenkassen die Kosten für unsere Krankenhäuser. Aber die Länder scheren sich allenfalls ein Böhnchen um ihre Unterhaltspflicht. Stattdessen drücken sie beide Augen zu, wenn sich Kliniken die Kohle über optimierte Rechnungen bei den Kassen holen – „Mundraub“ halt.

Bisher wird nicht einmal jede fünfte Rechnung geprüft. Und Jens Spahn will die Quote weiter runterfahren. Denn das lästige Rumgeprüfe macht schlechte Laune im Wahlkreis. Und am Ende müssten die Länder noch ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Darf man das Verführung Abhängiger nennen?

Das neue Video aus der Serie „Rezeptfreie Anmerkungen zur Gesundheitspolitik“.

 

Video 6 (Juni 2019): „Mundraub“

 

Zum Hintergrund: Mit dem „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Prüfung von Krankenhausrechnungen neu regeln. Im Kern soll die Zahl der Prüfungen davon abhängen, wie viele Rechnungen eines Krankenhauses in einem bestimmten Zeitraum vorher falsch waren.

Selbst wenn die Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) bei einer Prüfung mehr als 60 Prozent Fehler gefunden haben, sollen dann laut Gesetzentwurf bei der nächsten Kontrolle höchsten 15 von 100 Rechnungen geprüft werden.

Wie das mit dem Prüfen von Krankenhausrechnungen bisher funktioniert, habe ich in einem Beitrag für den neuen Jahresbericht des MDK Nordrhein beschrieben. Dazu durfte ich ein MDK-Gutachterteam an einem Vormittag in Köln begleiten:

„Die Rechnung bitte“ – Reportage für den Jahresbericht 2018 des MDK Nordrhein (Mai 2019)

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