Freunde dieses Blogs kennen mich als großen Freund von Studien aller Art. In meinen Expertini-Sammelalben finden sich viele Untersuchungen, die belegen, wie gesund ein Fiffi ist. Weil der gemeine Canide mindestens zweimal am Tag ein dringendes Bedürfnis verspürt, Frauchen, Herrchen oder missmutige Teenager durch die frische Luft zu zerren.
Gassi-Gehen gilt vor allem für ältere Menschen als Gesundbrunnen. Doch jetzt das: „Spaziergänge mit Hunden erhöhen Frakturrisiko von Senioren“. Zack. „Der Besitz eines Hundes zwingt ältere Menschen, sich im Freien zu bewegen“, heißt es im Deutschen Ärzteblatt. Bumm.
Die US Consumer Product Safety Commission hat Unfallberichte aus 100 Notfallambulanzen ausgewertet. Danach entpuppt sich vor allem der angeleinte US-Kläffer als Rentnerknochenbrecher. Herr Jaimo Ahn von der Universität von Pennsylvania in Philadelphia berichtet bestürzt, dass „der plötzliche Zug an der Leine“ für viele Stürze verantwortlich ist. Opfer sind zu 78,6 Prozent Frauen.
„Ahn rät den Ärzten, vor allem ältere Frauen auf das Risiko hinzuweisen“, heißt es im Ärzteblatt. Bloß ein einfacher Ratschlag gegen Arm-, Hüft und Beinbruch? Das kann es ja wohl nicht sein!
Vier-Punkte-Sofortprogramm für mehr Gassi-Sicherheit
Aus Sorge um die Seniorensicherheit hat die Ständige Satzverstand-Expertenkommission (SExKo) in aller Eile ein Vier-Punkte-Sofortprogramm für Deutschland erarbeitet:
Ab 1. April 2019 gilt für alle Hunderassen in Begleitung von Führungskräften über 60 Jahren ein generelles Tempolimit von 1,3 km/h inner- und außerorts. Hundeschulen sind gehalten, bereits ausgebildete Hundeartige (Caniden) bis 30. Juni verkehrspsychologisch nachzuschulen. Die Kosten können von der Hundesteuer abgesetzt werden.
Seniorinnen und Senioren benötigen für das Führen eines Leinenhundes im öffentlichen Raum ab 2020 den Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Gassi-Sicherheitstrainings. Die Kosten für den „Teckelschein“ werden von der Pflegeversicherung als Maßnahme der Sturzprophylaxe erstattet.
Hundeführer/innen ab dem 45. Lebensjahr sind zunächst freiwillig gehalten, skaterübliche Hand-, Ellbogen- und Knieschützer zu tragen. Nach Analyse der Sturzzahlenentwicklung entscheidet der Gesetzgeber spätestens 2021 über eine allgemeine Gassischutzausrüstungspflicht.
Ab sofort gilt eine Helmpflicht für Hunde zum Schutz gegen stürzende Frauchen/Herrchen. Um Herstellern und Handel Gelegenheit zur Vorbereitung zu geben, darf für eine Übergangszeit bis zum 1. Oktober 2019 geeignete Tupperware (ohne Deckel) als Helmersatz verwendet werden.
Das Sofortprogramm ist noch am Abend allen zuständigen Stellen zugegangen. Erste Reaktionen blieben bisher aus….
© Satzverstand – 07. März 2019