In Japan wollen sie jetzt ein Mischwesen aus Tier und menschlichen Stammzellen zum Organspender ausbilden. Wäre das nicht auch was für uns? Dann müssten sich Jens Spahn und Annalena Baerbrock nicht mehr über Organspendegesetze streiten.
Damit unsere Krankenkassen das bezahlen, müsste die kleine Chimäre über einen klaren Zusatznutzen gegenüber der herkömmlichen Organspende-Beschaffung verfügen. Der Nachweis ist schnell erbracht: Für Spenderleber oder -herz muss stets ein ganzer Mensch sein Leben lassen. Für eine japanische Zucht-Bauchspeicheldrüse höchstens ein halber Homunkulus.
Klingt zynisch, ist aber gar nicht so weit weg vom Alltag des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der GBA ist das Gremium, in dem Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen darüber entscheiden, welche Leistungen die Kassen bezahlen. Dabei ist das entscheidende Kriterium der Zusatznutzen des Neuen gegenüber bereits vorhandenen Medikamenten, Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden.
Die Sache mit dem Zusatznutzen bringt den GBA auch ganz ohne die Chimäre aus Fernost ins ethische Schwitzen. Aktueller Anlass ist ein vorgeburtlicher Bluttest, der mit einer Genauigkeit von 99 Prozent aussagt, ob ein Kind mit Trisomie 21, also mit Down-Syndrom, geboren wird.
Dieser „Praena-Test“ ist medizinisch ungefährlich – zumindest im Unterschied zur Fruchtwasseruntersuchung, die die Kassen bei sogenannten Risikoschwangerschaften bereits bezahlen. „Spiel, Satz und Sieg“ für den Test-Hersteller, der sich ausgerechnet LiveCodexx nennt.
Dem GBA selbst ist unwohl bei der Sache. Der Vorsitzende Prof. Josef Hecken hat deshalb die Politik um Beistand gebeten. Nach der Kinderkommission des Bundestages hat im April das Parlament im Plenum über vorgeburtliche genetische Bluttest debattiert.
„Die Sache mit dem Zusatznutzen“ im GBA ist das Thema meiner aktuellen „rezeptfreien Anmerkung zur Gesundheitspolitik“ für das Magazin „Gesundheit+Gesellschaft“: