Kalles Cannabisgesetz tritt zum 1. April in Kraft. „Cannabis Social Clubs“ sind zwar erst ab Juli erlaubt, doch empfiehlt die Bundesregierung angesichts des bald leergefegten Schwarzmarktes die frühzeitige Akquise des gesetzlich vorgeschriebenen Fachpersonals.
Wer die Gründung eines Cannabisanbauvereins in Erwägung zieht, sollte in den einschlägigen Drogenmarktmedien alsbald folgende Stellenangebote platzieren:
- Vorstand mit mindestens drei Mitgliedern und jeweils zwei Stellvertreter/innen
- Geschäftsführer/in oder Kassenwart/in plus jeweils zwei Stellvertreter/innen
- zwei Kassenprüfer/innen plus Stellvertreter/innen
- Mediensprecher/in mit Stellvertreter/in (Shitstorm-Qualifikation aktiv/passiv unabdingbar)
- Protokollführer/in mit Stellvertreter/in
- Kinderschutzbeauftragte/r (Mindestalter 7 Jahre)
- Jugendschutzbeauftragte/r (Mindestalter 14 Jahre)
- Seniorenschutzbeauftragte/r (Höchstalter unbegrenzt)
- Elternbeauftragte (Elternabenderfahrung erwünscht)
- Präventionsbeauftragte/r
- Entzugsbegleiter/in
- Pflanzenschutzbeauftragte/r (Glyphosatgegner/innen bevorzugt)
- Erntehelfer/innen (gerne Spargelstecher/innen mit Umschulungsnachweis)
- Kelleranbaubiologen oder Hochbeetgärtner/innen (niederländischer Ausbildungshintergrund empfohlen)
- Diplom-Bestäuber/in (China-Level II)
- Kriseninterventionsexperte/in für Kontakte zu Polizei/Bundespolizei/SEK/MEK/BKA/LKA/Zoll
- Naturstromelektrozaunwart/in
- Logistik- bzw. Vertriebsleiter/in
- Lagerist/in
- Lastenradauslieferant(inn)en (Dieter-Nuhr-Fans ungeeignet)
- Staatlich geprüfte Schul- und Kita-Abstandsmesser/innen
- Rechtsbeistände nach Bedarf (Mafiaerfahrung dringend empfohlen)
- Rauchmelder/in
- Kompostierbeaufragter/in
Ach ja: Drei, vier einfache Mitglieder wären auch nicht schlecht. Die Bundesregierung wünscht recht viel Erfolg!
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© Satzverstand – 30. März 2024