Familienrudelnachzug für Wölfe wohl nur in Härtefällen

(02.02.18) Das Thema Obergrenze ist noch lange nicht vom Tisch. Weil sich der AfD-Fraktion im Bundestag partout keine neue Regierung vor die Flinte stellt, verlagern die Alternativdeutschen ihre Treibjagd vorübergehend auf Wölfe mit Migrationshintergrund.

Der Infodienst des Bundestages (hib vom 02.02.18) berichtet, dass die AfD „im Umgang mit dem Wolf landes- und regionalspezifische Obergrenzen für Wolfspopulationsdichten“ fordert.  „Oberhalb der Obergrenze“ soll eine Bejagung erlaubt werden, heißt es im AfD-Antrag, den das Parlament am 2. Februar 2018 beraten hat.

Man müsse „den artenschutzrechtlichen Schutzstatus auf den Gemeinen Wolf reduzieren und Hybriden, Mischlinge sowie andere Wolfsrassen davon ausschließen“, heißt es dort. Denn der absolute Schutz des Wolfes habe örtlich bereits zu einer Populationsdichte von Wölfen und Wolfsmischlingen geführt, so die AfD, „welche einerseits oberhalb derer liegt, die zur Erhaltung eines gesunden Bestandes notwendig ist, und andererseits mehr und mehr Wölfe zu einer artfremden Lebensweise veranlasst“.

Der Eile wegen hat die Fraktion für diesen Antrag augenscheinlich die in etwa gleichlautenden AfD-Empfehlungen zum Umgang mit fremdem Humangut übernommen. Der Aspekt der Bejagung oberhalb der Obergrenze wurde allerdings ergänzt. Denn die von der Partei angestoßene Diskussion über Schusswaffengebrauch gegenüber Flüchtlingen betraf ja bisher nur das Geschehen an der Grenze.

Der Antrag lässt offen, wie die Meister-Propper-Bewegung zu einem Familienrudelnachzug beim Gemeinen Wolf (Canis lupus lupus) steht. Denn bei vielen zuletzt gesichteten Wölfen handelt es sich auch nach Darstellung von Tierschützern um alleinreisende männliche Jungtiere. Informell hat die AfD jedoch durchscheinen lassen, dass sie einer sehr eng definierten Härtefallregelung zustimmen könnte. Das würde demnach Wölfe betreffen, deren Vorfahren genetisch nachweisbar Intimkontakt mit mindestens einem deutschen Hund (Canis lupus germanicus) hatten. Hier muss man natürlich die weiteren Beratungen im Fachausschuss abwarten.

Dazu wäre es hilfreich gewesen, wenn die AfD-Fraktion ihrem Bundestagsantrag 19/594 eine detaillierte Wolfsrassenliste beigefügt hätte. Aber es versteht sich auch so von selbst, dass der gewöhnlich in Südarabien umherstreunende Canis lupus arabs ebenso wie der asiatische Steppenwolf (Canis lupus campestris) und der Tibetwolf (Canis lupus laniger) im deutschen Wald keinen Platz haben. Der Deutsche Schäferhund hat es auch ohne Immigrationsmeister Isegrimm imagemäßig schwer genug.


© Satzverstand Januar 2018

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