Wie funktioniert die Corona-Freikartenbörse zu Weihnachen, Prof. Drüggelte?

Zu Weihnachten lassen uns die Corona-Racker von der Lockdown-Leine. Über die Festtage dürfen sich bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten lamettaselig an den Nerven sägen.

Was viele im Kleingedruckten überlesen haben: Wer weniger als zehn Personen an der Futterkrippe versammelt, kann überzählige Plätze über die neue Corona-Christmas-Freikartenbörse (CCFB) verkaufen.

Dazu drei schnelle Fragen an CCFB-Mitentwickler Prof. Erwin D. Drüggelte. Der Chefvirologe am Institut für Epipandemiologie der Westostwestfalen-Universität Mönninghausen-Bönninghausen gehört zu den 2.534 engsten Beratern des Corona-Krisenkabinetts in Berlin.

Herr Prof. Drüggelt, wie funktioniert die Corona-Christmas-Freikartenbörse?

Drüggelte: Wir haben uns dabei am Handel mit CO-2-Zertfikaten orientiert. Der funktioniert bekanntlich sehr einfach: Wer wenig Kohle verheizt, kann seine Verschmutzungsrechte an Klimaferkel verticken. Übertragen heißt das: Wer zu Weihnachten ganz alleine um die Tanne tanzt, kann bis zu neun Corona-Freikarten online anbieten.* Wer Corona-Freiplätze verkaufen oder erwerben will, muss sich bis zum 6. Dezember online auf der CCFB-Website des Robert-Koch-Instituts registrieren. Jeder Haushalt darf an der Börse bis zu zehn Corona-Freiplätze hinzukaufen.

Aber geht es nicht darum, Kontakte zu vermeiden?

Drüggelte: In der Summe bleibt sich das doch gleich. Und wie beim CO-2-Zertifikatehandel wird der Markt das regulieren. Nicht jeder wird bereit sein, für den Besuch von Onkel Hubsi nebst Cousine Luise-Chantal oder Großtante Thea an der Börse drei Freikarten für 1.500 Euro auszugeben. Umgekehrt wird sich so mancher überlegen, ob er tatsächlich Gäste einladen sollte, wenn er sich vom Erlös der Freikarten den Lufthansa-Konzern für den nächsten Urlaub kaufen könnte. Aber denken Sie auch an die vielen Menschen, die mit Blick auf ihre Alterssicherung dringend darauf angewiesen sind, jedes Jahr zu Weihnachten einen großen Kreis möglicher Erblasser am Gabentisch zu betüddeln. Ein familiärer Corona-Hotspot hat in diesem Zusammenhang nicht nur Nachteile.

Befürchten Sie nicht, dass es Familien gibt, die Oma und Opa einsam zu Hause sitzen lassen, um kaltherzig Freikarten verticken zu können?

Drüggelte: Die Gefahr besteht in der Tat. Deshalb haben wir das CCFB-System um einen 50-Prozent-Sozialbonus für den Handel mit personenbezogener Corona-Freikarten ergänzt. Das heißt: Die vierköpfige Familie A hat noch sechs Corona-Plätze frei, möchte aber in diesem Jahr endlich mal in Ruhe feiern. Das Oma- und Opa-Doppelpack soll aber nicht alleine bleiben. Deshalb verkauft Familie A vier Corona-Festplätze für den halben Preis an Familie B, die dann die beiden Omas und Opas aufnimmt. Nimmt Familie B. bis zu zehn haushaltsfremde Senioren auf, erhält sie zusätzlich einen Corona-Bonus der Rentenversicherung und nimmt an der Verlosung eines „Thermomix de luxe“ teil. Eine Win-Win-Win-Win-Situation.


*Kinder bis 14 Jahre werden laut Bund-Länder-Beschluss bei der Freikarten-Regelung ebenso wenig angerechnet wie Hund, Katze, Hansi oder haushaltsübliche Silberfische. Den Umgang mit Wollmäusen regelt das 3. Bevölkerungschutzgesetz in § 08a Abs. 15.

© Satzverstand – 29.11.2020

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